
Biodiversitätsfonds
Vielfalt fördern.
Lebensraum zurückgewinnen.
Flächenverbrauch sowie Intensivierung der Landnutzung, Klimawandel und viele andere Faktoren, haben zu einem massiven Verlust an Biodiversität geführt. Das heißt, die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren sowie ein großer Teil ihrer Lebensräume sind gefährdet bzw. bereits verloren gegangen.
Erhalt der Vielfalt in Österreich braucht verstärkte Maßnahmen auf lokaler und überregionaler Ebene. Genau dafür gibt es den österreichischen Biodiversitätsfonds.
Der Biodiversitätsfonds unterstützt Projekte von privaten Personen, Organisationen (z. B. NGOs), Betrieben, Kommunen sowie von anderen juristischen Personen mit bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Das Gesamtfördervolumen für den Schutz und die Zurückgewinnung der natürlichen Vielfalt beträgt derzeit 80 Millionen Euro.
Förderungsschwerpunkt
5. Ausschreibung (Call #5)
Innerhalb des gesamten Förderungszeitraumes bis 2026 gibt es verschiedene Förderungsschwerpunkte. Im Zuge der fünften Ausschreibung unterstützt der Biodiversitätsfonds Projekte mit folgender Zielsetzung:
Hinweis
Die Mittel für die Ko-Finanzierung von Gewässerökologieprojekten endet mit 2024. Aus budgetären Gründen ist keine weitere Einreichung mehr möglich. Die Förderung der Gewässerökologieprojekte erfolgt nun ausschließlich aus dem UFG-Bereich Wasserwirtschaft: www.umweltfoerderung.at/gewaesseroekologie/wasser
Förderungsablauf
In 5 Schritten zur Förderung
Für eine Förderung aus dem Biodiversitätsfonds anzusuchen, geht ganz einfach. Nach dem Start der Ausschreibung am 10.03.2025 reichen Sie Ihren Antrag einfach hier rechtzeitig ein. Die Ausschreibung endet am 23.06.2025.
So funktioniert’s:
Förderung über die
Online-Plattform beantragen
Objektive Bewertung Ihres Antrags anhand der Bewertungskriterien
Empfehlung durch die Biodiversitätsfonds-Kommission
Genehmigung durch
die Bundesministerin
Vertragsabschluss
Beachten Sie bitte, dass der Förderungsvertrag die relevanten Bestimmungen zu den Auszahlungszeitpunkten und erforderlichen Berichten enthält.
Zahlen & Fakten
Woher kommen die Mittel?
Mit dem Biodiversitätsfonds legt das österreichische Klimaschutzministerium eine Förderungsschiene, die wesentlich zur Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beiträgt. Darüber hinaus versteht sich der mit 80 Millionen Euro dotierte Biodiversitätsfonds auch als Ergänzung zu den Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und des Waldfonds.
50 Millionen Euro davon stammen direkt aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU (RRF) und stellen somit eine Finanzierung aus den Mitteln von NextGeneration EU dar, der Rest kommt aus dem nationalen Budget. Der Fonds läuft bis 2026, wobei sich sämtliche Fristen an den Vorgaben der RRF orientieren.
News
Neues aus dem Biodiversitätsfonds
10.03.2025
Die fünfte Förderungsausschreibung zum Themenschwerpunkt „Projekte zur Wiederherstellung von Ökosystemen, Gewässervernetzung, Entsiegelung, Biodiversitätsmaßnahmen in Siedlungsgebieten und Maßnahmen zur Vorbeugung von Hochwasserfolgen“ startet am 10.03.2025 und endet mit 23.06.2025.
10.12.2024
In der 6. Sitzung der Kommission in Angelegenheiten des Biodiversitätsfonds wurden der Bundesministerin Leonore Gewessler 8 „Biodiversitätsprojekte“ und 52 „Ko-Förderungsprojekte Gewässerökologie“ zur Genehmigung vorgeschlagen. Im Rahmen dieser Ausschreibung konnten Projekte zur Einrichtung und zum Management von neu geschaffenen geschützten und streng geschützten Flächen zur Förderung vorgelegt werden. Eine Auswahl der Projekte wird auf dieser Website im Detail beschrieben.
06.05.2024
Die vierte Förderungsausschreibung zum Themenschwerpunkt „Projekte in Österreich zur Einrichtung und zum Management von neu geschaffenen geschützten und streng geschützten Flächen“ startet am 06.05.2024 und endet mit 30.09.2024.
Projekte
Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Jedes Projekt ist wichtig. Die nachfolgend präsentierten Projekte stehen beispielhaft für alle weiteren, die ebenfalls bereits umgesetzt bzw. zugesichert wurden. Jedes trägt auf seine einzigartige Weise dazu bei, die Vielfalt in unsere Ökosystem zurückzubringen bzw. zu erhalten und diese in Zukunft resilienter zu machen. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
FAQs
Ihre Fragen. Unsere Antworten.
Sie haben ein Projekt in der Pipeline und denken darüber nach, es vom Biodiversitätsfonds fördern zu lassen? Dann werden Sie vermutlich viele Frage haben. Möglicherweise können wir Ihnen einige bereits in unseren FAQs beantworten.
Antrags- und förderungsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen und Personengesellschaften in Österreich.
• Projektkategorie 1: Umsetzung von Projekten zur Wiederherstellung und Sicherung von Auenverbund und Gewässervernetzungen zur Erfüllung ihrer wichtigen ökologischen Funktionen sowie die Sicherung der Vernetzung von biodiversitätsrelevanten Flächen durch Lebensraumkorridore.
• Projektkategorie 2: Umsetzung von Projekten zur Entsiegelung von Böden inklusive Initialmaßnahmen zur Wiederherstellung einer standortgerechten Biodiversität.
• Projektkategorie 3: Umsetzung von Kleinprojekten zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität in Siedlungsgebieten.
• Projektkategorie 4: Umsetzung von Projekten zur Wiederherstellung von prioritären, beeinträchtigten Ökosystemen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Moore, Feuchtgebiete und Sonderstandorte (Trockenrasen, Sanddünen, etc., sowie Flächen und Lebensräumen entlang von Bächen und Flüssen, die für den Schutz vor und die Vorbeugung von Hochwasser bedeutend sind.
Das Förderungsansuchen ist vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung zu stellen.
Die Planung und Durchführung der Maßnahmen hat durch befugte und befähigte Personen oder Unternehmen zu erfolgen.
Der:die Förderungswerber:in hat über alle relevanten Bewilligungen zu verfügen.
Der:die Förderungswerber:in ist verpflichtet, mit der Umsetzung der Maßnahme innerhalb eines Jahres nach Zusicherung der Förderung zu beginnen.
Die Einhaltung der vergabegesetzlichen Bestimmungen stellt eine weitere Voraussetzung dar.
Ab einem Projektvolumen von 1 Mio. Euro ist die Einhaltung aller Vorgaben für Veranstaltungen („green events“), für Produkte und Dienstleistungen (Umweltzeichen) sowie für öffentliche Beschaffungen (Aktionsplan Nachhaltige öffentliche Beschaffung) zu gewährleisten. Für alle geringeren Projektvolumina wird die Anwendung dieser Vorgaben empfohlen.
Die vollständige Auflistung der Voraussetzungen finden Sie in der Förderungsrichtlinie Biodiversitätsfonds 2022.
Die Förderung darf nur mit Förderungen auf Bundeslandebene kombiniert werden.
Die zusätzliche Inanspruchnahme einer Bundesförderung ist nicht möglich. Einzige Ausnahme ist eine Zusatzförderung (5 – 8 %) im Bereich Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber:innen, die 90 % Förderung über das Umweltförderungsgesetz (UFG) oder die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) lukrieren können.
Die Laufzeit der Projekte ab Einreichung wird im Förderungsvertrag festgelegt.
Es ist geplant, dass neue Ausschreibungen mindestens einmal jährlich über die Website www.biodiversitätsfonds.at veröffentlicht werden.
• Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen (z.B. Gemeinden, NGOs, nicht gewinnorientierte Vereine, Universitäten): Förderungssatz bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
• Förderungswerber:innen nach Agrarischer Freistellungsverordnung (z.B. landwirtschaftliche Betriebe): bis zu 100 %
• De-minimis-Förderung: bis zu 100 %
• Förderungen für Wettbewerbsteilnehmer:innen gemäß AGVO (z.B. Unternehmen, gewinnorientierte Vereine, Planungsbüros): 70-90 % je nach Unternehmensgröße (Großunternehmen 70 %, KMU-Zuschläge 10 bzw. 20 %)
Die Kosten der beantragten Maßnahmen müssen mindestens 15.000 Euro und maximal 500.000 Euro betragen. Die effiziente Mittelverwendung stellt einen wesenlichen Bewertungsschwerpunkt dar.
Entsprechend den Vereinbarungen im Förderungsvertrag sind die erforderlichen behördlichen Genehmigungsbescheide, Einwilligungen der Grundstückseigentümer:innen und Berichte, die inhaltliche und finanzielle Aspekte berücksichtigen, vorzulegen.
Die Auszahlung der Förderungsraten durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) erfolgt in Abhängigkeit von den verbrauchten Förderungsmitteln – bei einem Projekt mit zweijähriger Laufzeit beispielsweise wie folgt:
Startrate von max. 20% der bewilligten Fördersumme nach in Kraft treten des Förderungsvertrages
Zwischenrate nach Vorlage eines Fortschrittsberichts (6 Monate nach in Kraft treten des Förderungsvertrages) und weitere Zwischenraten in Abhängigkeit von der Projektlaufzeit
Endrate nach Projektabschluss und Abnahme des Endberichts durch die KPC
Gefördert werden ausschließlich direkte Projektkosten, d.h. Kosten, die für die Umsetzung der im Projektantrag vorgestellten Maßnahmen nötig sind. Die Projektbeschreibung hat eine Begründung der Kosten zu beinhalten. Außerdem ist eine Kostenschätzung für die wichtigsten Kostenkategorien im Zuge der Antragstellung vorzulegen.
Für die Einreichung erfolgt die detaillierte Kostenaufstellung anhand einer auf www.biodiversitätsfonds.at zur Verfügung gestellten Excel-Vorlage, dort befindet sich ebenfalls der Leitfaden zur Anerkennung von Eigenleistungen.
Im Rahmen der Förderungsabrechnung werden grundsätzlich nur Leistungen, die ab dem Einreichdatum begonnen wurden, anerkannt. Eine Ausnahme davon stellen Vorleistungen, welche für eine ordnungsgemäße Planung und Durchführung des Projektes unbedingt erforderlich sind, wie z. B. Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten, dar.
Die Förderung reichen Sie online hier ein.
Die ausschreibungsspezifischen Unterlagen (Projektbeschreibung, CV der Projektleitung und des Kernteams, Kostenschätzung, Lagepläne, Behördliche Genehmigungsbescheide, Fotos & Fotorechte etc.) laden Sie im Rahmen der Antragstellung online unter Projektförderung beantragen hoch.
Nach schriftlich erfolgter Förderungszusage durch die KPC schließt diese einen Förderungsvertrag mit dem:der Förderungswerber:in ab. Darin sind alle Rechte und Pflichten festgehalten. Die KPC handelt dabei rechtsbefugt im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Das Nutzungs- und Verwertungsrecht der Projektergebnisse verbleibt beim bzw. bei der Förderwerber:in. Allerdings ist bei Veröffentlichungen oder anderer Kommunikation (entsprechend dem Förderungsvertrag) auf die Förderung durch den Biodiversitätsfonds geeignet hinzuweisen.
Davon unbeeinflusst ist das Recht der KPC und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) über geförderte Projekte zu berichten und auch Inhalte und Höhe der Förderung bekannt zu geben.
Links
Weiterführende Links
Allgemeine Informationen zum Thema Biodiversität in Österreich finden Sie unter anderem auf der Seite des BMK, im Umweltkontrollbericht sowie auf den Naturschutzseiten der Bundesländer.
Das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (kurz ÖPUL) fördert im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft Umweltleistungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Informationen dazu finden Sie unter anderem bei dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), der Agrarmarkt Austria und der Landwirtschaftskammer.
Der Waldfonds ist ein Maßnahmeninstrument der Bundesregierung, um die österreichischen Wälder für den Klimawandel zu rüsten. Eine der zehn Maßnahmen zielt auf die Förderung von Biodiversität, unter anderem mit dem Fokus auf naturschutzfachlich wertvolle Flächen in Wäldern, ab.
Aktuelle Informationen zum Thema Umweltförderungen sowie die Möglichkeit Förderungsansuchen einzureichen, finden sich auf der Umweltförderungsseite der Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
Allgemeine Informationen zum Thema Biodiversität in Österreich sowie die Biodiversitätsstrategie 2030+ finden Sie unter anderem auf der Seite des BMK, im Umweltkontrollbericht sowie auf den Naturschutzseiten der Bundesländer.